Schulgeschichte von Münchsdorf

Gründungszeit

Ein Schreiben der Gutsherrschaft zu Münchsdorf an den König von Bayern vom Jahr 1743 berichtet über den ersten Schulmeister in Münchsdorf. Danach wurde dem „Mesner aufgetragen, eine Schule in seinem Haus zu halten. So wurden Mesner- und Schuldienst miteinander vereinigt und von der Gutsherrschaft bezahlt“.

 

Die Wohnstube des Mesners wurde als Schulzimmer eingerichtet, „wo die Kinder sehr gedrängt nebeneinander sitzen mussten“. Der erste mit Namen bekannte Schulmeister ist Michael Lorenz, „ein herrschaftlicher Gärtner, der als Schulmeister und Mesner von der Herrschaft aufgenommen wurde. Von dieser Zeit an erscheint ein Mesner und Schullehrer in den Akten, auch in den Akten der Almosenstiftung, weil sein Einkommen nicht hinreichend war und der Schullehrer und Mesner stets von dieser Stiftung unterstützt werden musste“.
Im Jahr 1779 übergab die Witwe des Michael Lorenz mit Zustimmung der Herrschaft an ihre Tochter Anna Maria „und den sie ehelichenden Georg Altenbuchner, einem damaligen Türmergesellen von Pfarrkirchen den Schul- und Mesnerdienst“, der bis zu seinem Tode 1806 als Schulmeister und Mesner wirkte. Im Jahr 1802 wurde die Schulpflicht eingeführt. Während vorher die Gutsherrschaft die Eltern aufforderte, ihre Kinder in die Schule zu schicken, aber der Schulbesuch freiwillig war, so waren ab 1802 „alle schulfähigen Kinder vom 6ten Jahr“ zum Schulbesuch verpflichtet. Einer eigenen Schulgründung bedurfte es in Münchsdorf bei Einführung der Schulpflicht nicht, im Gegensatz zu anderen Filialdörfern, wo die Schulen erst in den Jahren nach 1802 entstanden.

 

Schulsprengel

Bei der Bildung des Schulsprengels Münchsdorf wurden die Grenzen der Pfarrei Obergrafendorf zugrunde gelegt. Zum Schulort der Pfarrschule wurde nicht der Sitz der Pfarrei Obergrafendorf, sondern Münchsdorf als Filialdorf zu Obergrafendorf wegen der zentralen Lage und größeren Einwohnerzahl bestimmt. Ein Verzeichnis aus dem Jahr 1823 führt die „zum Schulbezirk eingeschulten Untertanen“ auf:
vom Landgericht Landau, nördlich der Kollbach: Dellendorf 10, Haidenburg (Heidersberg) 1, Leblfing (Leberfing) 1, Schmiedhub 1; Gesamtzahl der „schulpflichtigen Eltern“ = 101.
Im Jahr 1868 beantragten die Eltern der Ortschaft Haida die Ausschulung nach Thanndorf. Lehrer Stöberl von Münchsdorf widersetzt sich dieser Umschulung mit der Begründung, dass Haida, aus drei Häusern bestehend, seit „unfürdenklichen Zeiten zum Schulsprengel Münchsdorf gehört und das Schulgeld dieser Ortschaft einen Teil des Einkommens des Schullehrers von Münchsdorf bildet. Haida gehört zur Pfarrei Obergrafendorf. Es ist besser, wenn Kinder ein und derselben Pfarrei die Pfarrschule besuchen und nicht in eine fremde Schule  eingeschult werden“. Auch die Distriktsschulinspektion (DschI.) und die Regierung lehnen die Ausschulung ab. Im Jahr 1878 beantragt Martin Heiß von Schmiedhub die Einschulung nach Mariakirchen mit der Begründung, dass der Weg von Schmiedhub nach Münchsdorf über Wiesen in das Kollbachtal ¾ Stunden beträgt, „im Winter sehr eisig ist, wodurch sich die Kinder fürchten“. Lehrer und Schulsprengelvertretung lehnen eine Umschulung ab. Im Jahr 1883 strebt Karl Stadler von Viehhausen, dem sich später die drei Bauern aus Haida (Dobler, Gaishauser, Hausbeck) anschließen, die Einschulung nach Thanndorf an. Stadler erklärt, aus freien Stücken 20 Mark auszulegen, wenn seiner Umschulung kein Hindernis in den Weg gelegt wird. Trotz ablehnender Haltung der Schulsprengelvertretung genehmigt die Regierung am 5. Mai 1885 den Antrag der Anwesensbesitzer von Viehhausen, Haida und Grub, da der Weg kürzer und bequemer sei und die Anwesensbesitzer ohnehin zur Gemeinde Thanndorf gehören.

 

Im Jahr 1899 teilen sich die Ortschaften des Schulsprengels in folgende Gemeinden auf:

Münchsdorf Münchsdorf, Osterndorf
Sattlern Dellendorf
Schmiedorf Leberfing, Holzhäuser
Thanndorf Obergrafendorf
Untergrafendorf Mainberg

 

Schulgebäude

Im Mesnerhaus zu Münchsdorf wird die Wohnstube das Unterrichtslokal. „Bei der Normal- und Feiertagsschule zu Münchsdorf war kein eigenes Gebäude, kein eigenes Lehrzimmer vorhanden; es wurde im Mesnerhaus die äußerst schlechte und engfängige, nebstbei tiefgelegene, düstere Wohnstube des Mesners dazu benützt, wo die Kinder sehr gedrängt nebeneinander sitzen mussten, welches nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch dem Unterricht selbst höchst nachteilig war. Es ist aber höchst notwendig geworden, auf eine abgesonderte Schulwohnung mit einem ordentlichen Lehrzimmer zu trachten“.


Im Frühjahr 1805 wurde mit dem Bau eines Schulhauses begonnen. „durch das Bemühen des Lokalschulinspektors (LschI.) Huber hat man beinahe ein niedlich zweckmäßiges und geräumiges Schulzimmer mit dem Gemäuer unter das Dach aufgeführt. Nun aber gebrechen Materialienmittel und Aussichten, dieses so nützliches Beginnen zu vollenden“. Nach höchster Verordnung der Curfürstl. Landesdirektion von Bayern vom 17. April 1802 „soll dafür gesorgt werden, dass die Materialien abgetragener Kapellen vorzüglich zur Reparation oder Erbauung von Schulhäusern verwendet werden“. Das Mandl’sche Hofmarksgericht Münchsdorf stellt Antrag auf Abbruch der Johannes-Filialkirche zu Dellendorf (im Besitz der Baron von Mandl’schen Herrschaft, ca. 2 km westlich von Münchsdorf gelegen), da es „notwendig wurde, Schulwohnung und Lehrerzimmer mit geringen Kosten herzustellen“. Auf diesen Antrag hin fordert die Kirchenadministration zu München am 22. Juni 1804 einen Bericht an über das Vermögen, die Anzahl der jährlichen Gottesdienst der Filialkirche und ob die Filialkirche mit dem Sanctissimum versehen ist. Mit Erlaubnis der Landesdirektion von Baiern und des Kirchenadministrationsrates vom 6. und 16. August 1804 wurde die „Demolierung“ der Filialkirche genehmigt. Dem Hormarksgericht wird aufgetragen,“ die Filialkirche zu demolieren, das Material zum Schulzimmerbau zu verwenden, das Kapital von 22 Gulden (Vermögen der Filialkirche), sowie auch dem erlösten Betrag aus dem Paramenten und Glocken als Entschädigung hinüberzugeben“.

 

Lehrer

1743: Michael Lorenz
1779-1806: Georg Altenbuchner
1806-1840: Ignaz Altenbuchner
1840: Anton Altenbuchner
1840-1841: Georg Zitzelsperger (Schulverweser)
1841-1843: Polikarp Farber (Schulprovisor)
1843-1856: Michael Altmann
1856-1860: Anton Huber (von Greising nach Mariakirchen)
1860: Franz Xaver Friedl (von Dommelstadel)
1860-1867: Josef Schindler (von Rastbüchl nach Loitzendorf)
1767-1871: Georg Stoeberl (von Hainberg nach Arnstorf)
Josef Lechner (von Riggerding, rückgängig gemacht)
1871-1878: Anton Heiß (von Huldsessen)
1878-1882: Georg Langfellner
1882-1897: Theodor Müller (nach Haselbach)

 

1896: 1. Lehrstelle: Theodor Müller, 2. Lehrstelle: Josef Sträußl
1897-1903: 1. Lehrstelle: Josef Sträußl, 2. Lehrstelle: Max Ziegler (von Eggenfelden)
1899: 2. Lehrstelle: Anna Dummrauf
1900: 2. Lehrstelle: Berta Schwarz
1901: 2. Lehrstelle: Maria Dillinger (von Zell)
1903-1920: 1. Lehrstelle: Georg Engelbrecht (nach Hunderdorf)
1903-1907: 2. Lehrstelle: Maria Richter (von Hofdorf, 1907 in den Ruhestand versetzt)
1907-1909: 2. Lehrstelle: Rosa Fronhofer (nach Peterskirchen)
1909-1914: 2. Lehrstelle: Berta Hoppichler (von Dirnaich, 1914 auf Ansuchen entlassen)
1910-1911: 2. Lehrstelle: Amalie Buchner (von Hauzenberg nach Vilsbiburg)
1911-1913: 2. Lehrstelle: Richard Plenk (von Mirskofen, 1913 dienstenthoben wegen Militärpflicht)
1913-1924: 2. Lehrstelle: Wilhelm Müller (von Vilshofen nach Schönau, 1914 dienstenthoben wegen Militärpflicht)
1914: 2. Lehrstelle: Albert Ruhland (nach Thurmannsbang), 2. Lehrstelle: Maria Eisenreich (von Johanniskirchen)
1920: 2. Lehrstelle: Friedrich Haider
1920-1954: 1. Lehrstelle: Josef Kolböck (von Urain)
1926: 2. Lehrstelle: Maria Haider, 2. Lehrstelle: Adelhaid Neumeier
1926-1929: 2. Lehrstelle: Maria Girtl (nach Lam)
1929-1930: 2. Lehrstelle: Luise Weckler (nach Freyung)
1930: 2. Lehrstelle: Theres Schandl
1946: 2. Lehrstelle: Hella Schieber

 

1952-1954: 1. Lehrstelle: Josef Kolböck, 2. Lehrstelle: Hella Schieber, 3. Lehrstelle: Josef Stocker
1953-1954: 3. Lehrstelle: Manfred Trisl
1954-1960: 1. Lehrstelle: Franz Friedrich, 2. Lehrstelle: Theres Aigner, 3. Lehrstelle: Manfred Trisl
1960-1969: 1. Lehrstelle: Jakob Werni, 2. Lehrstelle: Theres Aigner, 3. Lehrstelle: Walter Riedel

 

Unterricht

Schon in den ersten Jahren nach Einführung der Schulpflicht scheinen die Schulverhältnisse in Münchsdorf geordnet zu sein. Das Generalkommissariat des Unterdonau-Kreises teilt dem Münchsdorfer LschI. mit, dass „dem Schullehrer Altenbuchner wegen Lerneifers und seiner guten Sitten die Zufriedenheit des Generalkommissariats zu eröffnen ist. Freiherr von Mandl ist um die Schule sehr verdient, und dem eifrigen LschI. Huber wird unter Bezeigung der Zufriedenheit mit seiner bisherigen Amtsführung die fernere Leitung der Schule bestens empfohlen“.

 

Schon im Jahr 1810 wird ein Industriegarten für Obst- und Gemüsebau angestrebt. 1874 wird der Schulgarten beschrieben: Er ist ganz schön an der Friedhofsmauer gelegen, ist 6 Dezimale groß, ist gehörig umfriedet und wird als Baumschule und Gemüsegarten zum Unterricht der Jugend benutzt. Im Jahr 1899 wird der Schulgarten ebenfalls als Baumschule und Gemüsegarten verwendet; jedoch wird er größtenteils zum Gemüsebau für den eigenen Bedarf des Lehrers benützt.

 

1874 besteht die Werktagsschule aus einer Klasse, die in 4 Abteilungen aufgegliedert ist, die gleichzeitig unterrichtet werden: 1. Schülerjahrgang (Vorbereitungsklasse), 2./3. Schülerjahrgang, 4./5. Schülerjahrgang, 6./7. Schülerjahrgang.

 

Lehr- und Lernmittel: Fibel von Hofmann, Rechenbuch von Heune, Sprachbuch von Englbrecht, biblische Geschichte, Landkarten von Bayern, Deutschland und Europa, Zählmaschine, Globus, Bilder von Gift- und Handelspflanzen, Fürstenbilder, Metermaß und Gewichte, Aufsatzvorschriften.

Unterricht wird erteilt in Handarbeit, im Turnen, Gesang und in der Obstbaumzucht. Die Arbeitslehrerin (für Handarbeit) bezieht jährlich 24 Gulden und „ist gehörig befähigt“. Im Jahr 1856 bezog die Frau des Lehrers Huber „für die Erteilung in weiblichen Handarbeiten“ 10 Gulden.

 

Feiertagschule

Im Jahr 1803 wurde „in allen Städten, Märkten und Pfarrdörfern“ die Feiertagschule eingeführt. Zum Besuch dieser Schule waren alle Knaben und Mädchen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr verpflichtet. Es ist verständlich, dass die Errichtung einer solchen Schule zu damaligen Zeiten auf dem Lande auf Schwierigkeiten stieß und erst allmählich erfolgt. Der Unterricht in diesen Altersstufen wird besonders für jene Jugendlichen fragwürdig gewesen sein, die vor 1802, als die Schulpflicht in der Werktagsschule eingeführt wurde, keine Schule besuchten und diese Feiertagschüler keine Kenntnisse in den Elementarfächern Lesen, Schreiben und Rechnen besaßen. So mahnt das Generalkommissariat des Unterdonau-Kreises am 12. Mai 1810 den LschI. zu Münchsdorf, dass „die Feiertagsschule gleich herzustellen und auf ihren ununterbrochenen Besuch mit aller Strenge zu dringen“ sei. Über die Feiertagsschule liegen keine Aufzeichnungen vor. In welch schwierigen Lage sich damals ein Lehrer befand, der Unterricht bei den 13- bis 18jährigen zu erteilen hatte, kommt im Versetzungsgesuch des Schulgehilfen Polykarp Faber, der an der Nachbarschule und 1841-1843 in Münchsdorf unterrichtete, vom 12. Dezember 1840 zum Ausdruck: „Beschwerden gibt es genug“, schreibt Faber in der Begründung seines Gesuches, „dass ich mich abends kaum aus dem Haus getrauen darf, um nicht durchgeprügelt zu werden:

  1. wurde mir wegen eines Feiertagsschülers, der wegen dem Besuche von Tanzflächen der weltlichen Obrigkeit angezeigt wurde, von Seite des Bruders gedroht, sich bei der nächsten Gelegenheit zu rächen;
  2. bekam ich von Seite eines Feiertagsschülers solche Grobheit während der Schulzeit, dass ich gleich das Schulzimmer hätte verwünschen können. Es wird immer ärger;
  3. viele Eltern wurden wegen der vielen Schulversäumnisse bestraft; nun sind sie racheschnaubend gegen den Lehrer;
  4. die Schulgemeinde muss zur Verpflegung des Schulgehilfen 50 Gulden dem Lehrer verabreichen, worüber ich die härtesten Reden verschlucken musste;
  5. es ist nicht ein gebildeter Mensch hier, bei dem man durch Umgang Bildung gewinnen könnte. Ich stehe hier ganz isoliert“.

Die Feiertagsschule wurde im Laufe der Zeit des öfteren umbenannt: Sonntagsschule, Volksfortbildungsschule, ländliche Berufsschule, landwirtschaftliche Berufsschule.

 

Abschluss: Lt. Rechtsverordnung der Rgg. v. Ndb. v. 20.6.1969 wird die katholische Bekenntnisschule Münchsdorf aufgelöst. Es wird die „Grundschule Roßbach“ errichtet, zu deren Schulsprengel die Grundschüler (1.-4. Schjg.) eingegliedert wurden. Schulsitz ist die Gemeinde Roßbach, Schulorte sind Roßbach und Münchsdorf. Die Schjg. 5 mit 9 kommen zum Schulsprengel der Volksschule Arnstorf (Vollschule, 1 mit 9). Mit dieser Verordnung wurde die Schule Münchsdorf aufgelöst.

 

Quelle: Kitzinger, Ludwig: Geschichte der Schule Münchsdorf (gekürzt)