Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu festgestellt. Ab diesem Datum müssen bestimmte Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt unaufgefordert mitgeteilt werden. Welche Änderungen das im Einzelnen sind, ist im Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern beschrieben, der hier heruntergeladen werden kann. Dort ist ebenfalls angegeben, wie die Änderungen dem Finanzamt mitgeteilt werden können.
Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres angezeigt werden, das auf das Jahr der Änderung folgt.
Das Finanzamt prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert und teilt dies der Gemeinde mit.
Nach neunzig Minuten intensiver Beratung klang das Treffen mit der Einladung der gastgebenden Gemeinde zu einem gemeinsamen Imbiss aus. Zum Abschluss zog der ILE-Vorsitzende Ludwig Eder ein positives Fazit: „Diese Sitzung zeigt, dass die ILE weiterhin auf dem richtigen Weg ist. Die zunehmenden Herausforderungen kleiner Kommunen im ländlichen Bereich und die schrittweise, vorbildliche Umsetzung der fachübergreifenden Kooperationen signalisieren, dass der gemeinde-übergreifenden Zusammenarbeit zukünftig eine immer größere Bedeutung zukommt.“

