Wir bitten um Beantragung der Gestattungen bis spätestens 14 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung.
Ohne Beteiligung des Jugendamtes wird durch die Gemeinde keine Gestattung ausgestellt.
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Schreiben des Landratsamtes Rottal-Inn
Wir bitten um Beantragung der Gestattungen bis spätestens 14 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung.
Ohne Beteiligung des Jugendamtes wird durch die Gemeinde keine Gestattung ausgestellt.