19.10.2023

Beteiligung des Jugendamtes bei Gestattungen gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Schreiben des Landratsamtes Rottal-Inn

Wir bitten um Beantragung der Gestattungen bis spätestens 14 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung.

Ohne Beteiligung des Jugendamtes wird durch die Gemeinde keine Gestattung ausgestellt.

 

Grossansicht in neuem Fenster: Beteiligung des Jugendamtes bei Gestattungen gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG)